Liticaphobie / Litigaphobie / Litigophobie – Angst vor Anklage; verklagt zu werden, Angst vor Rechtsprozessen – ICD-10 F40.2, spezifische Phobie
Die Liticaphobie – weitere Schreibweisen sind Litigaphobie oder Litigophobie – gehört zu den spezifischen Phobien und bezeichnet die abnorme krankhafte übersteigerte Angst vor Anklage; die Angst davor verklagt zu werden.
Manche Betroffene haben auch generell Angst vor Rechtsprozessen.
Wortherkunft:
Liticaphobie / Litigaphobie / Litigophobie
griech.: „phóbos“ = Angst; lat:. „litigare“ = zanken, streiten